Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt um ein Prozent

03.02.2014 von

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken im Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis zum 1. April 2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent, wie die Bundesnetzagentur jetzt bekannt gab.

„Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3.300 Megawatt (MW) erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von Photovoltaikanlagen verstetigt." So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden. „Diese Entwicklung hat sich nun konsequent fortgesetzt, was wir sehr begrüßen", so Homann weiter.

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen.

Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

 

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