Bei der Genehmigung mehrerer Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee ist es offenbar zu Rechtsverstößen gekommen. Vorgaben europäischer Umweltgesetze sollen unberücksichtigt geblieben, kritische Stellungnahmen der Naturschutzbehörden ignoriert und bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau interpretiert worden sein.
Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen hatten sich im Auftrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) am Beispiel der vier genehmigten Parks „Butendiek, „Dan Tysk", „Amrumbank West" und „Borkum Riffgrund II" mit der Verwaltungs-praxis des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auseinandergesetzt.
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Alle Genehmigungsbescheide weisen danach eklatante Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht auf und hätten in der vorliegenden Form nicht erteilt werden dürfen. Fehlende wissenschaftliche Untersuchungen führten stets dazu, dass Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele und die Gefährdung und Störung streng geschützter Arten ausgeschlossen wurden. Nach Meinung der Juristen steht das im Widerspruch zur EU-Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat (FFH)Richtlinie.
Der Offshore-Windpark „Butendiek" westlich von Sylt fällt dabei besonders negativ auf: Das Baugebiet liegt inmitten zweier Schutzgebiete für Schweinswale und Seevögel. „Der Streit um Butendiek belastet die gesamte Entwicklung der Offshore-Windkraft. Es ist der Sündenfall in einer unzureichenden Gesamtstrategie für Windenergie vom Meer", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.