Entschädigungsfreie Abregelung von Ökostrom geplant
Nach dem Willen der Bundesregierung müssen neue Anlagen zur Ökostromerzeugung vom Netzbetreiber und von Direktvermarktern künftig ansteuerbar sein, um diese bei negativen Strompreisen herunterregeln zu können. Außerdem sollen bis zu fünf Prozent der Jahresarbeit einer Anlage unentgeltlich abzuregelt werden dürfen, ohne dass die Anlagenbetreiber wie bisher für die entgangene Einspeisevergütung entschädigt werden.
Der Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht darin eine Enteignung der Anlagenbetreiber durch die Hintertür. „Wenn künftig Ökostrom einfach entschädigungsfrei abgedreht werden kann, nimmt der Druck ab, Stromnetze zügig dem tatsächlichen Bedarf entsprechend auszubauen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Zudem sei das Vorhaben ein weiterer Versuch, die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen zu verschlechtern, obwohl Netzengpässe bei Solaranlagen bislang nur sehr punktuell auftreten. Anders als andere Kraftwerke werden sie größtenteils ans Niederspannungsnetz angeschlossen, der Strom wird meist in der Nähe verbraucht.
Daher müssen die Anlagen aufgrund des gut ausgebauten Verteilnetzes bisher nur in sehr seltenen Ausnahmefällen abgeregelt werden. Selbst große Photovoltaik-Kraftwerke, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen werden, verzeichnen nach Angaben des BSW-Solar bislang eine Abregelungsquote von deutlich unter einem Prozent.