Anzahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen wächst weiter

11.02.2014 von

Die Anzahl der Unternehmen in Deutschland, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage befreit werden, steigt 2014 auf 2.098. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl somit um weitere 378 Unternehmen gestiegen.

Die Höhe der privilegierten Strom-menge liegt für 2014 bei 107.101 Gigawattstunden (GWh) und ist gegenüber dem Vorjahr um 11.544 GWh angestiegen, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt. Die Höhe der Entlastung liegt voraussichtlich bei 5,1 Milliarden Euro gegen-über 4,0 Milliarden Euro in 2013.

Die Besondere Aus-gleichsregelung dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienbahnen betreiben, zu begrenzen und so deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

EU prüft Wettbewerbswidrigkeit 

Die Kommission der Europäischen Union prüft derzeit, ob die Regeln zur Kostenbegrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen Form als wettbewerbswidrige Beihilfe genehmigungsfähig sind. Das Verfahren könnte nicht nur Folgen für den künftigen Umgang mit der Befreiung von der EEG-Umlage haben, sondern sich auch rückwirkend auswirken. Unterhemen, die von der EEG-Umlage befreit wurden, müssten dann eingesparte Beträge an den Staat zurückzahlen.

 

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