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Bewag: Klage gegen Zeus- Strom AG
Der Berliner Stromversorger Bewag prüft derzeit juristische Schritte gegen den Hamburger Stromanbieter Zeus- Strom AG . Hintergrund der Klageabsichten ist die Behauptung der Zeus- Strom AG, welche per Brief an Berliner Stromkunden ging, die Zeus- Strom AG hätte "teilweise schon seit Dezember 1999" Kunden "auf dem Gebiet der Bewag mit günstigen Zeus Strom beliefert". Die Bewag wiederspricht diesen Behauptungen. Auch die Aussage der Zeus- Strom AG, die Bewag habe bereits von ihr bereitgestellten Strom mit der Zeus- Strom AG abgerechnet, weist die Bewag von sich.
Die Zeus- Strom AG hatte ca. 1600 ehemalige Bewag- Kunden mit einem Angebot von 23,7 Pf/ kWh für sich gewinnen können. Allerdings kam es nie zu einer Lieferung des Stromes. Die Bewag sprang in diesem Fall wieder bei der Stromversorgung dieser Kunden ein, wozu sie laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ist. Nach Auffassung der Zeus- Strom AG bestand jedoch eine Vereinbarung mit der Bewag, welche per Fax nach Berlin ging. Laut Bewag ist das Fax der Zeus- Strom AG allein kein rechtsgültiger Vertrag, zumal die Bankbürgschaft fehlte. Diese versprach die Zeus- Strom AG nachzureichen, was bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.
Für alle gescheiterten Wechselwilligen gilt nun für mindestens ein Jahr der Bewag- Tarif "BerlinKlassik"- mit 30,3 Pf/ kWh und mit einer Grundgebühr von DM 66,- im Jahr. Wer will, kann aber auch zu den günstigeren Tarifvarianten der Bewag wechseln, welche allerdings längere Laufzeiten haben. In einem Gespräch mit Stromtip zeigte die Bewag aber die Bereitschaft, in Bezug auf die Vertragslaufzeiten ein Kulanzangebot zu unterbreiten. Zeus- Kunden, die bereits erste Beträge an den Hamburger Stromanbieter gezahlt haben, haben jetzt die Angst, doppelt bezahlen zu müssen. Der Rat an solche Kunden lautet, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Rückbuchung der bereits gezahlten Beträge zu veranlassen.
Am Montag, dem 13. März soll ein Gespräch zwischen der Bewag und der Zeus- Strom AG stattfinden. Frage hierbei ist, ob die Zeus- Strom AG die noch fehlende Bankbürgschaft nachreicht. Diese hat die Bewag unüblicherweise in Fall der Zeus- Strom AG verlangt, da die Tarifkonditionen des Hamburger Stromversorgers für die Bewag wirtschaftlich nicht darstellbar erscheinen. Um im Fall der Zusammenarbeit die Zahlungen abzusichern, besteht die Bewag auf die Bankbürgschaft. Die Ergebnisse des Gespräches bleiben also ersteinmal abzuwarten.
Die Warnungen der Stiftung Warentest scheinen sich in diesem Fall zu bestätigen: Sie hatte den Hamburger Stromversorger gar nicht erst in ihre Übersicht der deutschen Stromanbieter aufgenommen.
Die Zeus- Strom AG hatte ca. 1600 ehemalige Bewag- Kunden mit einem Angebot von 23,7 Pf/ kWh für sich gewinnen können. Allerdings kam es nie zu einer Lieferung des Stromes. Die Bewag sprang in diesem Fall wieder bei der Stromversorgung dieser Kunden ein, wozu sie laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ist. Nach Auffassung der Zeus- Strom AG bestand jedoch eine Vereinbarung mit der Bewag, welche per Fax nach Berlin ging. Laut Bewag ist das Fax der Zeus- Strom AG allein kein rechtsgültiger Vertrag, zumal die Bankbürgschaft fehlte. Diese versprach die Zeus- Strom AG nachzureichen, was bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.
Für alle gescheiterten Wechselwilligen gilt nun für mindestens ein Jahr der Bewag- Tarif "BerlinKlassik"- mit 30,3 Pf/ kWh und mit einer Grundgebühr von DM 66,- im Jahr. Wer will, kann aber auch zu den günstigeren Tarifvarianten der Bewag wechseln, welche allerdings längere Laufzeiten haben. In einem Gespräch mit Stromtip zeigte die Bewag aber die Bereitschaft, in Bezug auf die Vertragslaufzeiten ein Kulanzangebot zu unterbreiten. Zeus- Kunden, die bereits erste Beträge an den Hamburger Stromanbieter gezahlt haben, haben jetzt die Angst, doppelt bezahlen zu müssen. Der Rat an solche Kunden lautet, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Rückbuchung der bereits gezahlten Beträge zu veranlassen.
Am Montag, dem 13. März soll ein Gespräch zwischen der Bewag und der Zeus- Strom AG stattfinden. Frage hierbei ist, ob die Zeus- Strom AG die noch fehlende Bankbürgschaft nachreicht. Diese hat die Bewag unüblicherweise in Fall der Zeus- Strom AG verlangt, da die Tarifkonditionen des Hamburger Stromversorgers für die Bewag wirtschaftlich nicht darstellbar erscheinen. Um im Fall der Zusammenarbeit die Zahlungen abzusichern, besteht die Bewag auf die Bankbürgschaft. Die Ergebnisse des Gespräches bleiben also ersteinmal abzuwarten.
Die Warnungen der Stiftung Warentest scheinen sich in diesem Fall zu bestätigen: Sie hatte den Hamburger Stromversorger gar nicht erst in ihre Übersicht der deutschen Stromanbieter aufgenommen.