EEG: Bundesregierung klagt gegen EU-Beihilfeverfahren

03.03.2014 von

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die EU-Kommission hat deshalb ein Prüfverfahren eingeleitet, gegen das die Bundesregierung nun Klage erhoben hat.

Insbesondere die Verringerung der Kosten für energieintensive Betriebe durch die Härtefallregelung bewertet die Brüsseler Behörde als wettbewerbswidrige Beihilfe. Deshalb will sie nun prüfen, ob die Regeln zur Kosten-begrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen Form genehmigungsfähig seien.

Aus Sicht der Bundes-regierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Die Klage muss jetzt erhoben werden, da die Klagefrist am Montag ausläuft. Sie dient nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums aber allein der Wahrung der Rechtsposition Deutschlands, falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen.

Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten „Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben.
 

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