Stromnetzbetreiber haftet für Überspannung
Der Stromnetzbetreiber muss für durch Überspannungen verursachte Schäden an Endverbrauchergeräten nach den Grundsätzen der Produkthaftung einstehen, wie der Versicherungskonzern ARAG mitteilt.
Im zugrunde liegenden Fall machte der Kläger gegen die Beklagte Schadensersatz wegen eines Überspannungs-schadens geltend. Nach einer Störung der Stromversorgung im Wohnviertel des Klägers trat nach einem Stromausfall in seinem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden.
Das Netz war aufgrund der Überspannung mit einem Fehler behaftet, welches die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen, so die ARAG Experten.