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Einigung von BEWAG und Zeuss
Die Berliner Stromversorger Bewag und die Zeuss Strom AG haben eine Vereinbarung über die Beistellung von Strom unterzeichnet. Durch den jetzt abgeschlossenen Vertrag, hat die Zeuss Strom AG die Möglichkeit, ihre Kunden im Westteil Berlins ab 1. Juni 2000 mit Strom zu beliefern.
Die Bewag räumte allerdings ein, das die Durchleitung von Strom anderer Anbieter in den Westteil der Stadt sei wegen der bestehenden Netzrestriktion nur in geringem Umfang möglich sei. In diesen Gebieten wird die Belieferung der Zeuss-Kunden deshalb auf Wunsch von Zeuss mit Strom aus Berliner Bewag-Kraftzwerken erfolgen. Die Kunden im Ostteil Berlins werden ab 1. Mai 2000 mit Strom durch Zeuss beliefert.
Die Vereinbarung mit Zeuss gelte für alle Berliner Zeuss-Kunden, unabhängig von deren Kündigungstermin bei der Bewag.
Die Durchleitung des Stromes durch die Zeuss Strom AG scheiterte bis zum heutigen Zeitpunkt daran, dass Zeuss unter anderen keine Bankbürgschaft vorlegte. Im Laufe der Verhandlungen habe die Bewag auf das Vorlegen einer Bankbürgschaft verzichtet. Im Gegenzug verpflichtete sich Zeuss Strom, gemessen an ihrer Kundenzahl, monatliche Vorauszahlungen an die Bewag zu leisten und die bei Berliner Kunden bereits abgebuchten Beträge zu erstatten.
Die Bewag räumte allerdings ein, das die Durchleitung von Strom anderer Anbieter in den Westteil der Stadt sei wegen der bestehenden Netzrestriktion nur in geringem Umfang möglich sei. In diesen Gebieten wird die Belieferung der Zeuss-Kunden deshalb auf Wunsch von Zeuss mit Strom aus Berliner Bewag-Kraftzwerken erfolgen. Die Kunden im Ostteil Berlins werden ab 1. Mai 2000 mit Strom durch Zeuss beliefert.
Die Vereinbarung mit Zeuss gelte für alle Berliner Zeuss-Kunden, unabhängig von deren Kündigungstermin bei der Bewag.
Die Durchleitung des Stromes durch die Zeuss Strom AG scheiterte bis zum heutigen Zeitpunkt daran, dass Zeuss unter anderen keine Bankbürgschaft vorlegte. Im Laufe der Verhandlungen habe die Bewag auf das Vorlegen einer Bankbürgschaft verzichtet. Im Gegenzug verpflichtete sich Zeuss Strom, gemessen an ihrer Kundenzahl, monatliche Vorauszahlungen an die Bewag zu leisten und die bei Berliner Kunden bereits abgebuchten Beträge zu erstatten.