Bundesregierung beschließt EEG-Reform

08.04.2014 von


Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Wir haben in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für einen Neustart der Energiewende geschaffen", betonte Bundesminister Gabriel.

Die grundlegende Reform des EEG hat zum Ziel, mithilfe von verbindlichen Ausbaukorridoren den Ausbau der Erneuerbaren für alle Beteiligten planbarer zu machen. Zudem soll der weitere Kostenanstieg spürbar gebremst werden. Und schließlich sollen mit der Novelle des EEG die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt werden.

Der Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform sieht unter anderem eine Belastung des Eigenverbrauchs aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Verbraucher, die ihren Strom mittels Solaranlage oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage selbst erzeugen, sollen demnächst 50 Prozent der regulären Umlage zahlen.

Desweiteren sind Ausbaudeckel bei der Förderung von Onshore-Windenergie und Bioenergie geplant sowie eine Kürzung der Fördersätze im Bereich der Offshore-Windenergie. Die Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie sollen zwar teilweise neu gefasst werden, bleiben nach den Plänen der Bundesregierung der Summe nach auf demselben Niveau.

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