EU-Kommission verabschiedet neue Regeln für Energiebeihilfen

10.04.2014 von


Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in Bereich Energie verabschiedet, die unter anderem die Marktintegration erneuerbarer Energien und die Entlastung energieintensiver Industrien betreffen.


Um die Kosten-effizienz zu erhöhen und Wettbewerbs-verzerrungen zu begrenzen, sehen die neuen Leitlinien beispielsweise vor, dass ab 2017 ein sogenanntes Ausschreibungsmodell eingeführt wird, um die erneuerbaren Energien in den Energiemarkt zu integrieren.

Beim Ausschreibungs-modell wird der Auftrag zur Erzeugung einer gewissen Strommenge ausgeschrieben, um den sich verschiedene Ökostromerzeuger bewerben können. Der Gewinner der Ausschreibung erhält anschließend eine zeitlich befristete Abnahmegarantie für den von ihm erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien.

Zudem bieten die neuen Leitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine begrenzte Zahl energieintensiver Industrien von den Energiekosten zu entlasten, wenn diese einer starken internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind.

„Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

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