Verstößt die EEG-Umlage auf Solarstrom gegen das Grundgesetz?
Verbraucherschützer und Solarwirtschaft wollen gegen die gestern im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es gäbe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstoße, so die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen.
Vorrangiges Ziel des Energiewende-Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Kosten verursachergerecht auf die Lieferanten klima- und umweltgefährdenden Stroms zu verteilen. Da Solarstrom zur Selbstversorgung dem Gesetzesziel diene und die Energiewende praktisch umsetze, könne die geplante EEG-Abgabe als „unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“ gewertet werden, so die Gutachter.
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