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Zeuss: Kunden erhalten Geld zurück
Kunden des Stromanbieters Zeuss, müssen zwangsläufig bis Juni Bewag-Kunden bleiben. Das sieht die Vereinbarung vor, welche beide Unternehmen am 13. März 2000 unterschrieben haben. Kunden im Ostteil wechseln ab 1. Mai zu Zeus, die im Westteil ab 1. Juni. Diese Regelung gilt für alle Zeus-Kunden. Ihre Kündigungen bei der Bewag sind rechtskräftig. Zahlungen die die Zeuss Strom AG bereits abgebucht hat werden zurücküberwiesen. Für die Übergangszeit werden die Betroffen in den Tarif BewagKlassik eingestuft. Sie können auch den günstigeren Tarif MultiConnect wählen.