EU-Parlament relativiert Vorgaben zur E-Mobilität
Das Europäische Parlament ist von den ursprünglich starren Vorgaben von 150.000 öffentlichen Ladepunkten bis 2020 für Deutschland abgerückt. Das geht aus der Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFI-Richtlinie) hervor, über die das EU-Parlament die Woche abgestimmt hat.
Die Richtlinie sieht nun vor, dass die Ziele für die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte „angemessen" sein soll, so dass Fahrer von Elektro-fahrzeugen in städtischen Gebieten genug Lade- möglichkeiten vorfinden, wie der Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) berichtet.
Der BDEW hatte sich im Vorfeld dafür stark gemacht, dass jedes Land selbst über das Tempo des Ausbaus entscheiden kann. Erfreulich ist nach Ansicht des BDEW weiterhin, dass ein EU-weiter Standard für Ladestecker eingeführt werden soll. Schließlich fordert die Richtlinie, dass an öffentlichen Ladestationen ein ad-hoc Laden möglich sein muss, ohne dass ein zusätzlicher Vertragsabschluss mit den jeweiligen Stromlieferanten oder Ladestellenbetreibern erforderlich ist.
„In Deutschland ist für die Fahrer von Elektrofahrzeugen mit Hilfe des BDEW-Projekts zur ID-Codenummern-Vergabe bereits ein kundenfreundlicher Zugang zu jedem Ladepunkt möglich", so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
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