Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt um ein Prozent

02.05.2014 von



Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt vom vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.

Die Einspeise-vergütung für Strom aus Photovoltaik-anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst, wobei eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen ist.

Die Einspeise-vergütung für Photovoltaikanlagen wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau von Photovoltaikanlagen oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 Megawatt (MW) bis 3.500 MW pro Jahr bewegt.

Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

„Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 3.000 MW erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dies war im letzten Berechnungszeitraum mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 der Fall.“

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