Prokon: Stromgeschäft wird trotz Insolvenz fortgeführt
Das Amtsgericht Itzehoe hat das Insolvenzverfahren für den Windkraftfinanzierer Prokon eröffnet.Stromkunden werden nach Angaben des Insolvenzverwalters Dr. Dietmar Penzlin allerdings weiter mit Strom beliefert.
Die positive Entwicklung und Prognose des Geschäftsbereiches ermöglichen demnach weiterhin die Fortführung von „Prokon Strom". Die Einstellung des Geschäftsbereichs sei derzeit nicht beabsichtigt, vielmehr sei eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbereichs geplant, so Penzlin. Prokon Strom versorgt nach eigenen Angaben über 55.000 Haushalte mit Strom.
Im Unterschied zu den Genussrechtsinhabern können Stromkunden von Prokon dem Insolvenzverfahren also gelassen entgegensehen. Sollte Prokon die Stromversorgung seiner Stromkunden wider Erwarten doch einstellen müssen, fallen die Prokon-Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung ihres jeweiligen Grundversorgers. Die Stromversorgung bleibt also in jedem Fall ununterbrochen gewährleistet. Sobald dies geschieht, sollten Stromkunden trotzdem möglichst schnell zu einem anderen Stromanbieter wechseln, da die Grundversorgung immer relativ teuer ist.
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Da es bei Prokon Strom keine Vorauskasse gibt, bezahlen Stromkunden von Prokon außerdem immer nur den Strom, den sie auch in diesem Monat beziehen. Auch in dieser Hinsicht werden Prokon-Stromkunden von Prokon also keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen.