Regierung einigt sich auf EEG-Rabatte für stromintensive Unternehmen
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, das die Kostenbegrenzung für die stromintensive Industrie bei der EEG-Umlage zum Inhalt hat.
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Die privilegierten Unternehmen sollen künftig grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, soll ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf vier Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden.
Für die erste Gigawattstunde soll die EEG-Umlage voll gezahlt werden müssen und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.
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„Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die Wettbewerbsfähigkeit unserer stromintensiven Industrie in Deutschland, die in einem harten, internationalen Wettbewerb steht. Gleichzeitig steht die Neuregelung in Einklang mit EU-Recht und sorgt somit für Investitionssicherheit. In der Summe führt die Energiewende nicht zu einer Mehrbelastung der deutschen stromintensiven Industrie", erklärte Bundeswirtschaftsminister Gabriel.