EEG-Umlage auf Solarstrom: Bundesrat durchkreuzt Regierungspläne

13.05.2014 von



Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant.

Eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern votierte in den Ausschusssitzungen des Bundesrats nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15 Prozent beziehungsweise 20 Prozent zu begrenzen (derzeit rund 0,9 beziehungsweise 1,2 Cent pro Kilowattstunde).

Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten (rund 3,1 Cent pro Kilowattstunde), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 Prozent der Kostenumlage (rund 6,2 Cent pro Kilowattstunde).

Gegen die Regierungspläne, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten, spricht auch ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband Solarwirtschaft gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband jüngst veröffentlichte.

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