Abgabe auf selbst erzeugten und verbrauchten Ökostrom stößt auf Kritik
Ein breites Bündnis aus 14 Verbänden fordert einem heute in Berlin vorgestellten Positionspapier, den direkten Vor-Ort-Verbrauch (Direktverbrauch) von erneuerbarem und KWK-Strom – egal ob für den eigenen Bedarf oder zur Deckung der Stromnachfrage von Dritten in direkter räumlicher Nähe – rechtlich gleichzustellen und nicht mit neuen Abgaben künstlich zu verteuern.
Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, einen Großteil künftiger Betreiber von Stromerzeugungs-anlagen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in erheblichem Umfang finanziell mit der EEG-Umlage zu belasten.
Dies soll auch gelten, wenn der Ökostrom nur für den Eigenbedarf oder die nachbarschaftliche Direktversorgung von zum Beispiel Mietern produziert wird. Für erneuerbar und klimaschonend erzeugten Mieterstrom will der Staat künftig sogar 100 Prozent der Ökostromabgabe abkassieren.
Vielleicht interessiert Sie auch:
Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine solche Energiewende-Abgabe zu erheben. In der Länderkammer hatte sich bereits eine große Mehrheit der Umwelt-, Energie-, Wirtschafts- und Agrarminister dafür ausgesprochen, die Eigen- und Mieterversorgung mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant.