Eon und RWE haben Brennelementesteuer zurückerhalten
Die zuständigen Finanzbehörden haben Eon und RWE vergangene Woche rund zwei Milliarden an Brennelementesteuer zurückgezahlt. Das Finanzgericht Hamburg hatte im April 2014 den Eilanträgen der Betreiber von Atomkraftwerken gegen die Brennelementesteuer stattgeben und die zuständigen Ämter verpflichtet, den Energiekonzernen vorläufig 2,2 Milliarden Euro zu erstatten.
„Wir haben in der vergangenen Woche einen Großteil der bislang gezahlten 1,7 Milliarden Euro zurückerhalten. Die Restzahlung erwarten wir in Kürze", kommentierte Eon-Sprecher Carsten Thomsen-Bendixen die Rückzahlung der Brennelementesteuer gegenüber der „Rheinischen Post". Auch RWE hat die Rückzahlung der Brennelementesteuer erhalten. „RWE hat in den vergangenen Tagen knapp 400 Millionen Euro erhalten", sagte RWE-Sprecherin Annett Urbaczka der Zeitung.
Allerdings können die Unternehmen die Rückzahlung der Brennelementesteuer nicht ergebniswirksam verbuchen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung über das Kernbrennstoffsteuergesetz, das die Brennelementesteuer beinhaltet, gefallen ist. Das Finanzgericht Hamburg hat dazu bereits das Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe und den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg angerufen. Mit dem Kernbrennstoffsteuergesetz hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2011 eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt.
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