Bundesrat gegen Vorgabe von Mindestabständen bei Onshore-Windparks

03.06.2014 von



Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnanlagen ab, wie aus einer entsprechenden Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

Die von der Großen Koalition geplante Regelung zu Onshore-Windparks sei „überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv“. In der Begründung heißt es unter anderem, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit einräume, angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt beziehungsweise unterlaufen werden könnte. Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale „Stellschraube“ für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer.

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