Braunkohletagebau künftig nicht mehr von EEG-Umlage befreit

12.06.2014 von



Der Braunkohletagebau soll künftig nicht mehr von der EEG-Umlage befreit werden. Er steht nicht auf der Liste der antragsberechtigten Branchen, die die Neufassung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen können.

Wie die Bundes-regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt hat, gehört der Braunkohletagebau aber zu den Härtefällen, die eine besondere Regelung in Anspruch nehmen können.

Diese Härtefall-regelung sieht vor, dass Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung priviligiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, vom Jahr 2015 an für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent der Umlage zu zahlen haben.

Die Entlastung der Wirtschaft innerhalb des EEG gibt die Bundesregierung für das Jahr 2014 mit 5,1 Milliarden Euro an. Dies entspreche einem Strompreisanteil von 1,36 Cent pro Kilowattstunde für nicht privilegierte Endverbraucher. Umgerechnet auf den jährlichen Stromverbrauch eines Zweipersonendurchschnittshaushalts von 2.850 Kilowattstunden ergäben sich Mehrbelastungen von rund 38 Euro.

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