EEG-Reform: Verbraucherschützer warnen vor "Bürokratiemonster"

13.06.2014 von



Nachdem sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt haben, künftig auch kleine Solaranlagen mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten, warnen Verbraucherschützer vor dem „Bürokratiemonster, das diese Regelung nach sich ziehen würde.

„Anstatt die Energiewende endlich von den Verbrauchern nach vorne treiben zu lassen, baut die Regierung neue bürokratische Hürden auf. Damit wird nicht mehr Gerechtigkeit erzeugt, sondern Verdruss und Unmut bei den Bürgern, die in erneuerbare Energien investieren“, kritisiert Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Ankündigung der Regierungsfraktionen.

Der angebliche Solidaritätseffekt der „Sonnensteuer“ sei ohnehin gering. Die jetzt geplante Regelung führe auf der Grundlage der Trendberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2018 zu einer monatlichen Entlastung eines Durchschnittshaushalts von lediglich fünf Cent. Der Wegfall der Bagatellgrenze trage dazu nicht einmal zwei Cent im Monat bei.

Dabei sei fraglich, ob diese Entlastung tatsächlich eintreten würde. Denn der Aufwand für Erfassung und Kontrolle der selbst verbrauchten Strommengen sei gerade bei kleineren Anlagen so hoch, dass von den möglichen Einnahmen nicht viel übrig bleiben könnte.


BDEW begrüßt neue Regelung


Der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) hat die geplante Regelung zur Eigenstromerzeugung dagegen als richtigen Schritt begrüßt.

„Die bisherigen Regelungen bei der Eigenstromerzeugung haben zu erheblichen volkswirtschaftlichen Ineffizienzen geführt. Sie führen zudem zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn Mieterhaushalte oder alle diejenigen, die sich keine Eigenerzeugungsanlage leisten können, zahlen höhere Umlagen. Daher sollen künftig alle Stromverbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungssystems nutzen, adäquat an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.

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