Yello-Strom in Leipzig
Verbraucher in Leipzig können demnächst auch "gelben Yello-Strom" erhalten
Die Stadtwerke Leipzig wollen der Yello Strom GmbH demnächst die Beistellung von Strom ermöglichen. Eine Alternative sei auch die Stromdurchleitung. Das haben die Stadtwerke der Energie Baden Württemberg (EnBW), dessen Tochterfirma die Yello GmbH ist, angeboten.
Bei dem Angebot handelt es sich nach Angaben der Stadtwerke um ein Übergangsangebot, da die Verbändevereinbarung 2 zur Stromdurchleitung in Ostdeutschland zur Zeit noch nicht durchführbar ist. Die VEAG lehnt die Anwendung der Verbändevereinbarung 2 bisher ab, so eine Sprecherin der Stadtwerke. Die Stadtwerke erwarteten die Entscheidung, welches Angebot angenommen werde, in den nächsten Tagen.
Wenn wie bei Yello ein Unternehmen Strom physikalisch nicht durchleiten und den Kunden nicht beliefern könne, werde eine Absprache mit dem bisherigen Lieferanten getroffen. Dieser verpflichte sich zu einer Stromlieferung. Als Vertragspartner des Kunden tritt jedoch der neue Stromanbieter auf, in diesem Fall Yello, auf.
Die Stw. Leipzig sagten in diesem Zusammenhang, Beistellung beziehungsweise Kooperation und Durchleitung würden auch anderen Stromlieferanten und -händlern angeboten. Voraussetzung für das Durchleitungsverfahren sei jedoch immer die Zustimmung der VEAG zur Netzdurchleitung. Die Stadtwerke Leipzig hätten sich für diese verschiedenen Belieferungsmöglichkeiten von Verbrauchern anderer Stromhändler entschlossen, um den Wettbewerb in Ostdeutschland weiter voranzubringen.
Die Verbändevereinbarung legt unter anderem fest, zu welchen Konditionen Energieproduzenten ihren Strom durch die Netze von Konkurrenten leiten dürfen, wenn sie einen Kunden außerhalb ihres angestammten Versorgungsgebiets beliefern wollen.
Die Stadtwerke Leipzig wollen der Yello Strom GmbH demnächst die Beistellung von Strom ermöglichen. Eine Alternative sei auch die Stromdurchleitung. Das haben die Stadtwerke der Energie Baden Württemberg (EnBW), dessen Tochterfirma die Yello GmbH ist, angeboten.
Bei dem Angebot handelt es sich nach Angaben der Stadtwerke um ein Übergangsangebot, da die Verbändevereinbarung 2 zur Stromdurchleitung in Ostdeutschland zur Zeit noch nicht durchführbar ist. Die VEAG lehnt die Anwendung der Verbändevereinbarung 2 bisher ab, so eine Sprecherin der Stadtwerke. Die Stadtwerke erwarteten die Entscheidung, welches Angebot angenommen werde, in den nächsten Tagen.
Wenn wie bei Yello ein Unternehmen Strom physikalisch nicht durchleiten und den Kunden nicht beliefern könne, werde eine Absprache mit dem bisherigen Lieferanten getroffen. Dieser verpflichte sich zu einer Stromlieferung. Als Vertragspartner des Kunden tritt jedoch der neue Stromanbieter auf, in diesem Fall Yello, auf.
Die Stw. Leipzig sagten in diesem Zusammenhang, Beistellung beziehungsweise Kooperation und Durchleitung würden auch anderen Stromlieferanten und -händlern angeboten. Voraussetzung für das Durchleitungsverfahren sei jedoch immer die Zustimmung der VEAG zur Netzdurchleitung. Die Stadtwerke Leipzig hätten sich für diese verschiedenen Belieferungsmöglichkeiten von Verbrauchern anderer Stromhändler entschlossen, um den Wettbewerb in Ostdeutschland weiter voranzubringen.
Die Verbändevereinbarung legt unter anderem fest, zu welchen Konditionen Energieproduzenten ihren Strom durch die Netze von Konkurrenten leiten dürfen, wenn sie einen Kunden außerhalb ihres angestammten Versorgungsgebiets beliefern wollen.