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EEG-Reform: Bundesregierung beschließt Änderungen

25.06.2014 von

EEG-Reform: Bundesregierung beschließt Änderungen

Bedenken der EU-Kommission haben dazu geführt, dass die Bundesregierung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen umfassenden Änderungsantrag beigefügt werden musste.

Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als KWK betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen.

Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird hierdurch ein „einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches Regelungssystem für den Eigenverbrauch“ eingeführt. Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt.

Kleine Anlagen sollen nicht mit EEG-Umlage belastet werden


Kleine Anlagen werden zur „Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands“ nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden.

Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Dies stärkt nach Ansicht der Koalition die Marktintegration der erneuerbaren Energien.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat gestern Abend der Novelle des EEG zugestimmt. Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion der Linken nahm an den Abstimmungen nicht teil, ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen.

Beide Oppositionsfraktionen hatten die ihrer Ansicht nach zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert und erklärt, dass mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen neue grundlegende Fragen der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien betroffen seien, die bisher nicht Gegenstand der parlamentarischen Debatte gewesen seien. Die EEG-Reform soll am 1. August in Kraft treten.

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