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EuGH: Ausländischer Ökostrom ohne Anspruch auf Förderung
Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Staaten zu fördern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Grundsatz-Urteil entschieden.
Der EuGH bestätigt damit, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen. Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrs-freiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind.
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Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das EuGH-Urteil positiv. „Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die nationalen Fördersysteme - darunter das EEG - zur Folge haben können. Die grundsätzlich breite Zustimmung in Deutschland für die Förderung Erneuerbarer Energien sinkt jedoch mit jedem Cent, den die EEG-Umlage steigt“, erklärte der BDEW in einer Stellungnahme.