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EuGH: Ausländischer Ökostrom ohne Anspruch auf Förderung

01.07.2014 von

EuGH: Ausländischer Ökostrom ohne Anspruch auf Förderung

Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Staaten zu fördern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Grundsatz-Urteil entschieden.


Der EuGH bestätigt damit, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen. Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrs-freiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind.

Bundesenergieminister Sigmar Gabriel begrüßte das Urteil: „Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das EuGH-Urteil positiv. „Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die nationalen Fördersysteme - darunter das EEG - zur Folge haben können. Die grundsätzlich breite Zustimmung in Deutschland für die Förderung Erneuerbarer Energien sinkt jedoch mit jedem Cent, den die EEG-Umlage steigt“, erklärte der BDEW in einer Stellungnahme.