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EEG-Reform: EU-Kommission und Bundesregierung einigen sich
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung haben sich bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Geklärt werden mussten die Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken zur Selbstversorgung.
Für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, war in dem deutschen Entwurf zunächst eine Sonder-behandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen vorgesehen, die ihren Strom nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen.
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Der zweite Punkt in der Diskussion war die Behandlung von importiertem Ökostrom. Hier haben sich EU-Kommission und Bundesregierung darauf geeinigt, dass die Ausschreibungen für die Erzeugung von Ökostrom zu einem bestimmten Prozentsatz für importierten Ökostrom geöffnet werden.