EEG-Reform: EU-Kommission und Bundesregierung einigen sich

10.07.2014 von



Die Europäische Kommission und die Bundesregierung haben sich bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Geklärt werden mussten die Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken zur Selbstversorgung.

Für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, war in dem deutschen Entwurf zunächst eine Sonder-behandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen vorgesehen, die ihren Strom nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen.

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„In diesem Fall haben wir diskutiert, welche Art von Behandlung wir mit unseren Regeln, unseren Leitlinien für vereinbar betrachten können. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage bis 2017 um 40 Prozent reduziert werden kann", sagte der für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel.

Der zweite Punkt in der Diskussion war die Behandlung von importiertem Ökostrom. Hier haben sich EU-Kommission und Bundesregierung darauf geeinigt, dass die Ausschreibungen für die Erzeugung von Ökostrom zu einem bestimmten Prozentsatz für importierten Ökostrom geöffnet werden.