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RWE/ VEW: Gesprächsfortsetzung mit Kartellamt
Wie erwartet, hat das Bundeskartellamt den Stromanbietern RWE und VEW in Bezug auf die geplante Fusion mitgeteilt, dass beide Unternehmen entsprechende Auflagen erfüllen müssen.
Über diese Auflagen führen alle Beteiligten schon seit längerer Zeit Gespräche. RWE und VEW gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die bestehenden Bedenken der Wettbewerbsaufsicht ausgeräumt werden können. Nur dann kann die Fusion vollzogen werden.
Über diese Auflagen führen alle Beteiligten schon seit längerer Zeit Gespräche. RWE und VEW gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die bestehenden Bedenken der Wettbewerbsaufsicht ausgeräumt werden können. Nur dann kann die Fusion vollzogen werden.