Verfahren gegen Stw. München eingestellt
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Stadtwerke München eingestellt.
Wie die Behörde am 25. April 2000 mitteilte, haben die Stadtwerke zugesichert, die Stromdurchleitung für andere Stromanbieter ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen zu ermöglichen.
Die Stadtwerke München hatten die Durchleitung von Strom bisher vom Einbau eines Leistungszählers abhängig gemacht. Für andere Stromanbieter wäre damit eine Belieferung von privaten und gewerblichen Stromkunden unwirtschaftlich gewesen. Zahlreiche Stromunternehmen hatten gegen die Stadtwerke deswegen Klage beim Bundeskartellamt eingereicht.
Wie die Behörde am 25. April 2000 mitteilte, haben die Stadtwerke zugesichert, die Stromdurchleitung für andere Stromanbieter ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen zu ermöglichen.
Die Stadtwerke München hatten die Durchleitung von Strom bisher vom Einbau eines Leistungszählers abhängig gemacht. Für andere Stromanbieter wäre damit eine Belieferung von privaten und gewerblichen Stromkunden unwirtschaftlich gewesen. Zahlreiche Stromunternehmen hatten gegen die Stadtwerke deswegen Klage beim Bundeskartellamt eingereicht.