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Veba/ Viag: Teile der Verbändevereinbarung aufgeben?
Die EU-Kommission prüft derzeit die Fusion der Stromanbieter Veba und Viag zur gemeinschaftlichen E.ON AG. Ein wichtigen Punkt stellt dabei die deutsche Verbändevereinbarung für die europäische Behörde dar. Eine Aufgabe der in Brüssel umstrittenen Verbändevereinbarung durch die beiden Stromanbieter, würde nach Ansicht von Beobachtern eine wichtige wettbewerbsrechtliche Hürde im Prüfverfahren beseitigen.
Die Auffassung der betroffenen Unternehmen dazu ist bisher unklar. Die Veba AG erklärte am 25. April Teile der Verbändevereinbarung aufgeben zu wollen. So soll sich der Stromanbieter dazu bereit erklärt haben, gegebenenfalls bestimmte Regelungen der Vereinbarung nicht anzuwenden, sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer europäischen Lösung kommen.
Wie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Eckhard Schulz, am Abend des 25. April sagte, haben Viag und Veba nicht den Rückzug aus der Verbändevereinbarung in Aussicht gestellt, sondern nur darauf hingewiesen, dass diese im Falle einer EU-einheitlichen Regelung obsolet würde.
Wie Schulz in diesem Zusammenhang weiter feststellte, umfasse die deutsche Verbändevereinbarung wesentlich mehr als nur die Stromdurchleitung. So habe sie auch bei einer europäischen Lösung weiter Bestand. Schulz wertete die Verbändevereinbarung als Vorreiter für eine europaweite Regelung, da es sich in seinen Augen um eine flexible Marktlösung handle.
Die Auffassung der betroffenen Unternehmen dazu ist bisher unklar. Die Veba AG erklärte am 25. April Teile der Verbändevereinbarung aufgeben zu wollen. So soll sich der Stromanbieter dazu bereit erklärt haben, gegebenenfalls bestimmte Regelungen der Vereinbarung nicht anzuwenden, sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer europäischen Lösung kommen.
Wie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Eckhard Schulz, am Abend des 25. April sagte, haben Viag und Veba nicht den Rückzug aus der Verbändevereinbarung in Aussicht gestellt, sondern nur darauf hingewiesen, dass diese im Falle einer EU-einheitlichen Regelung obsolet würde.
Wie Schulz in diesem Zusammenhang weiter feststellte, umfasse die deutsche Verbändevereinbarung wesentlich mehr als nur die Stromdurchleitung. So habe sie auch bei einer europäischen Lösung weiter Bestand. Schulz wertete die Verbändevereinbarung als Vorreiter für eine europaweite Regelung, da es sich in seinen Augen um eine flexible Marktlösung handle.