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LichtBlick-Strom jetzt auch in München
Ab kommenden Montag, den 1. Mai 2000, können jetzt auch die Münchener umweltfreundlichen Strom vom Stromversorger LichtBlick beziehen.
Dem jetzigen Angebot des Stromanbieters war ein monatelanger Streit zwischen dem Anbieter und den Stadtwerken München vorausgegangen. Die Stadtwerke München hatten die Durchleitung von Strom vom Einbau eines Leistungszählers abhängig gemacht. Für andere Stromanbieter wäre damit eine Belieferung von privaten und gewerblichen Stromkunden unwirtschaftlich gewesen. Zahlreiche Stromunternehmen hatten gegen die Stadtwerke deswegen Klage beim Bundeskartellamt eingereicht. Das Verfahren fand bundesweit besondere Beachtung, weil es grundlegende Richtungsentscheidungen im liberalisierten Strommarkt betraf.
Nach Angaben von LichtBlick kann von fairen Rahmenbedingungen allerdings immer noch keine Rede sein. Die Stadtwerke München verlangen zum Beispiel nach wie vor Wechselgebühren in Höhe von DM 49,-. Nach Auffassung der Kartellbehörden ist eine solche Forderung gesetzwidrig. LichtBlick hat nach eigenen Angaben nicht vor, die Wechselgebühr an seine Kunden weiterzuleiten. Die Situation sei jedoch charakteristisch für den gesamten Markt.
Dem jetzigen Angebot des Stromanbieters war ein monatelanger Streit zwischen dem Anbieter und den Stadtwerken München vorausgegangen. Die Stadtwerke München hatten die Durchleitung von Strom vom Einbau eines Leistungszählers abhängig gemacht. Für andere Stromanbieter wäre damit eine Belieferung von privaten und gewerblichen Stromkunden unwirtschaftlich gewesen. Zahlreiche Stromunternehmen hatten gegen die Stadtwerke deswegen Klage beim Bundeskartellamt eingereicht. Das Verfahren fand bundesweit besondere Beachtung, weil es grundlegende Richtungsentscheidungen im liberalisierten Strommarkt betraf.
Nach Angaben von LichtBlick kann von fairen Rahmenbedingungen allerdings immer noch keine Rede sein. Die Stadtwerke München verlangen zum Beispiel nach wie vor Wechselgebühren in Höhe von DM 49,-. Nach Auffassung der Kartellbehörden ist eine solche Forderung gesetzwidrig. LichtBlick hat nach eigenen Angaben nicht vor, die Wechselgebühr an seine Kunden weiterzuleiten. Die Situation sei jedoch charakteristisch für den gesamten Markt.