RWE/ VEW: Neuer Fusionsvertrag
Nach dem das Bundeskartellamt bekannt gab, nur unter Auflagen eine Fusion der beiden Energieversorger RWE und VEW zustimmen, waren beide Unternehmen gezwungen, den Verschmelzungsvertrag neu zu regeln.
Die Aufsichtsräte der RWE AG und der VEW AG haben nun am 5. Mai 2000 in getrennten Sitzungen dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt, der die Fusion von RWE und VEW zur RWE AG neu regelt. Über den Zusammenschluss sollen die Aktionäre am 27. Juni 2000 für die VEW AG sowie am 29. Juni 2000 für die RWE AG beschließen.
Der Zusammenschluss beider Energieversorger soll zum 1. Juli 2000 erfolgen. Das neue Umtauschverhältnis für VEW-Aktien beträgt 5:1, die Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien der alten RWE AG werden im Verhältnis 1:1 entsprechend Stamm- und Vorzugsaktien der neuen RWE AG erhalten.
Das Bundeskartellamt äußerte sich bisher noch nicht zum neuen Verschmelzungsvertrag der beiden Enegiegiganten.
Die Aufsichtsräte der RWE AG und der VEW AG haben nun am 5. Mai 2000 in getrennten Sitzungen dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt, der die Fusion von RWE und VEW zur RWE AG neu regelt. Über den Zusammenschluss sollen die Aktionäre am 27. Juni 2000 für die VEW AG sowie am 29. Juni 2000 für die RWE AG beschließen.
Der Zusammenschluss beider Energieversorger soll zum 1. Juli 2000 erfolgen. Das neue Umtauschverhältnis für VEW-Aktien beträgt 5:1, die Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien der alten RWE AG werden im Verhältnis 1:1 entsprechend Stamm- und Vorzugsaktien der neuen RWE AG erhalten.
Das Bundeskartellamt äußerte sich bisher noch nicht zum neuen Verschmelzungsvertrag der beiden Enegiegiganten.