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Eilantrag gegen Energiegesetz abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag gegen die Liberalisierung des Strommarktes abgelehnt. Wie bekannt wurde, hat das Gericht in einem am 9. Mai 2000 veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Stadt Duisburg zurück. Die Stadt hatte geltend gemacht, die erzwungene Öffnung des örtlichen Energiemarktes für Wettbewerber verletze die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Zudem führe sie zu erheblichen Haushaltseinbußen.