Kartellamt: Keine Auflagen für Veba
Im Zuge der geplanten Fusion der Stromanbieter Veba und Viag wird die Kartellbehörde der Europäischen Union nun doch keine Auflagen zur Reduzierung der Konzernbeteiligungen an ostdeutschen Stromregionalversorgern erteilen.
Um eventuelle große Monopole auf dem Strommarkt zu verhindern, stellte die Behörde bisher die Bedingung an eine Fusion sich von entsprechenden Beteiligungen zu lösen. Die beiden Unternehmen Viag und Veba hatten bereits ihre Bereitschaft erklärt, sich aus den Stromunternehmen bewag, HEW, VEW und Veag zurückzuziehen. Auch die Fusionskandidaten RWE und VEW hatten gegenüber dem Bundeskartellamt ihre Bereitschaft zum Rückzug aus der Veag erklärt.
Unternehmen wie der Stromanbieter Bewag und dessen Hauptanteilseigner Southern Energy hatten darauf gehofft, dass die Kartellbehörden einen Rückzug der westdeutschen Konzerne aus den ostdeutschen Regionalversorgern anordnen. Ein Kauf der Anteile war bereits geplant.
Um eventuelle große Monopole auf dem Strommarkt zu verhindern, stellte die Behörde bisher die Bedingung an eine Fusion sich von entsprechenden Beteiligungen zu lösen. Die beiden Unternehmen Viag und Veba hatten bereits ihre Bereitschaft erklärt, sich aus den Stromunternehmen bewag, HEW, VEW und Veag zurückzuziehen. Auch die Fusionskandidaten RWE und VEW hatten gegenüber dem Bundeskartellamt ihre Bereitschaft zum Rückzug aus der Veag erklärt.
Unternehmen wie der Stromanbieter Bewag und dessen Hauptanteilseigner Southern Energy hatten darauf gehofft, dass die Kartellbehörden einen Rückzug der westdeutschen Konzerne aus den ostdeutschen Regionalversorgern anordnen. Ein Kauf der Anteile war bereits geplant.