Bewag wartet noch auf Geld von Zeus
Die Streitigkeiten zwischen dem Berliner Stromversorger Bewag und der Zeus Strom AG aus Hamburg ist immer noch nicht beigelegt.
Als Kompromiss in dem Streit zwischen den Anbietern hatten sich beide im März dieses Jahres auf eine Vorauszahlung von Seiten der Zeus Strom AG geeinigt. Bis jetzt sind die vereinbarten Beträge allerdings noch nicht überwiesen.
Alle rund 1 500 Zeus-Kunden seien jetzt informiert worden, dass die Stromliefervereinbarung mit Zeus nicht gelte. Bei keinem Kunden werde aber der Strom abgestellt, versicherte Bewag-Sprecher Siegfried Knopf. Jeder könne zur Bewag zurückkehren oder sich einen anderen privaten Lieferanten suchen. Mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen könne man dann wechseln.
Zeus und Bewag hatten sich bereits Anfang des Jahres über die Lieferbedingungen gestritten. Unter anderem ging es um eine Bürgschaft, die Zeus nicht bereitstellen wollte. Mitte März einigten sich die Firmen schließlich darauf, dass die Zeus AG ihre Kunden im Ostteil der Stadt ab dem 1. Mai per Durchleitung mit einem eigenen Lieferanten versorgt.
Die Kunden im Westteil, der technisch noch nicht an den überregionalen Strommarkt angeschlossen ist, sollten weiter Bewag-Strom bekommen, aber ab dem 1. Juni zu den günstigeren Zeus-Bedingungen. Die Differenz sollte Zeus an die Bewag bezahlen. Da die Hamburger bis heute keinen Lieferanten für den Ostteil nennen konnten, wurde die Regelung für die westlichen Stadthälften auf Gesamt-Berlin übertragen, sagte Knopf.
Es wurde vereinbart, dass Zeus zwei Monate im Voraus einen Abschlag auf die zu liefernde Strommenge an die Bewag überweist. Knopf: "Die erste Rate war am 1. Mai fällig. Geschehen ist nichts." Die Zeus Strom AG war bisher zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Als Kompromiss in dem Streit zwischen den Anbietern hatten sich beide im März dieses Jahres auf eine Vorauszahlung von Seiten der Zeus Strom AG geeinigt. Bis jetzt sind die vereinbarten Beträge allerdings noch nicht überwiesen.
Alle rund 1 500 Zeus-Kunden seien jetzt informiert worden, dass die Stromliefervereinbarung mit Zeus nicht gelte. Bei keinem Kunden werde aber der Strom abgestellt, versicherte Bewag-Sprecher Siegfried Knopf. Jeder könne zur Bewag zurückkehren oder sich einen anderen privaten Lieferanten suchen. Mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen könne man dann wechseln.
Zeus und Bewag hatten sich bereits Anfang des Jahres über die Lieferbedingungen gestritten. Unter anderem ging es um eine Bürgschaft, die Zeus nicht bereitstellen wollte. Mitte März einigten sich die Firmen schließlich darauf, dass die Zeus AG ihre Kunden im Ostteil der Stadt ab dem 1. Mai per Durchleitung mit einem eigenen Lieferanten versorgt.
Die Kunden im Westteil, der technisch noch nicht an den überregionalen Strommarkt angeschlossen ist, sollten weiter Bewag-Strom bekommen, aber ab dem 1. Juni zu den günstigeren Zeus-Bedingungen. Die Differenz sollte Zeus an die Bewag bezahlen. Da die Hamburger bis heute keinen Lieferanten für den Ostteil nennen konnten, wurde die Regelung für die westlichen Stadthälften auf Gesamt-Berlin übertragen, sagte Knopf.
Es wurde vereinbart, dass Zeus zwei Monate im Voraus einen Abschlag auf die zu liefernde Strommenge an die Bewag überweist. Knopf: "Die erste Rate war am 1. Mai fällig. Geschehen ist nichts." Die Zeus Strom AG war bisher zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.