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Neuordnung des Strommarktes fast perfekt
Durch die angestrebten Fusionen der Stromkonzerne Veba und Viag einerseits und der RWE und VEW andererseits wird es zu einer bedeutenden Neuordnung des Strommarktes kommen. Am Dienstag gab die EU-Kommission ihr Einverständnis zur Fusion von Veba und Viag. Aber auch das für die Fusion von RWE und VEW zuständige Bundeskartellamt ließ einen baldigen Entschluss zu Gunsten einer Fusion erkennnen.
Zu einer grundsätzlichen Neuordnung des Strommarktes wird es deshalb kommen, da die beide Behörden den vier Energieriesen entsprechende Auflagen erteilt haben. Die Kartellbehörden haben von den beteiligten Unternehmen eine weitreichende Entflechtung und die Abgabe zahlreicher Firmenbeteiligungen gefordert. Ansonsten wäre nach Einschätzung der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes in Deutschland ein marktbeherrschendes Duopol aus Veba/Viag und RWE/VEW entstanden.
Bislang waren die Stromriesen an über 100 kommunal geprägten Regionalversorgern und Stadtwerken beteiligt, sie beeinflussten mehr als 70% des Großkundengeschäftes und mehr als 55% des Kleinkundengeschäftes. Die anderen Wettbewerber erreichen Marktanteile von weniger als einem Zehntel. Beim Stromhandel standen die beiden neuen Gruppen bislang für 85%, bei den inländischen Kraftwerken für mehr als 80% und zudem für einen Großteil der Netzverbindungen zum Ausland.
Die Kartellbehörden verhängten an E.ON (ehemals Veba/Viag) und an die neue RWE die Auflage, sich von ihren Beteiligungen an den Regionalversorgern Hamburgische Electritätswerke (HEW), dem Berliner Stromlieferanten Bewag und dem ostdeutschen Anbieter VEAG mit der Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) trennen. E.ON muss sich zudem von VEW zurückziehen.
Die VEAG wird nach Abschluss der Entflechtung laut EU-Kommission drittgrößter deutscher Stromkonzern werden. Der Präsident des Bundeskartellamtes zeigte sich mit dem Erreichten zufrieden: "Die Entstehung von Marktbeherrschung ist nicht mehr zu erwarten". Die VEAG werde zu einem "vollständigen" und bedeutenden Wettbewerber auf den deutschen Strommärkten werden. Ein Duopol RWE/VEW und Veba/Viag sei verhindert worden.
Zu einer grundsätzlichen Neuordnung des Strommarktes wird es deshalb kommen, da die beide Behörden den vier Energieriesen entsprechende Auflagen erteilt haben. Die Kartellbehörden haben von den beteiligten Unternehmen eine weitreichende Entflechtung und die Abgabe zahlreicher Firmenbeteiligungen gefordert. Ansonsten wäre nach Einschätzung der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes in Deutschland ein marktbeherrschendes Duopol aus Veba/Viag und RWE/VEW entstanden.
Bislang waren die Stromriesen an über 100 kommunal geprägten Regionalversorgern und Stadtwerken beteiligt, sie beeinflussten mehr als 70% des Großkundengeschäftes und mehr als 55% des Kleinkundengeschäftes. Die anderen Wettbewerber erreichen Marktanteile von weniger als einem Zehntel. Beim Stromhandel standen die beiden neuen Gruppen bislang für 85%, bei den inländischen Kraftwerken für mehr als 80% und zudem für einen Großteil der Netzverbindungen zum Ausland.
Die Kartellbehörden verhängten an E.ON (ehemals Veba/Viag) und an die neue RWE die Auflage, sich von ihren Beteiligungen an den Regionalversorgern Hamburgische Electritätswerke (HEW), dem Berliner Stromlieferanten Bewag und dem ostdeutschen Anbieter VEAG mit der Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) trennen. E.ON muss sich zudem von VEW zurückziehen.
Die VEAG wird nach Abschluss der Entflechtung laut EU-Kommission drittgrößter deutscher Stromkonzern werden. Der Präsident des Bundeskartellamtes zeigte sich mit dem Erreichten zufrieden: "Die Entstehung von Marktbeherrschung ist nicht mehr zu erwarten". Die VEAG werde zu einem "vollständigen" und bedeutenden Wettbewerber auf den deutschen Strommärkten werden. Ein Duopol RWE/VEW und Veba/Viag sei verhindert worden.