Einigung beim Atomausstieg erzielt
Das heute alles beherrschende Thema auf dem deutschen Strommarkt und in der Politik ist die Einigung der Bundesregierung mit großen Stromunternehmern über den Atomausstieg. Die Unternehmen EnBW, RWE, VEBA und VIAG haben sich mit der Bundesregierung über die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb ihrer Kernkraftwerke verständigt.
In jeder Hinsicht ist diese Einigung von Kompromissen geprägt. Beim Thema Restlaufzeiten zeigt sich das besonders: Die Grünen forderten eine maximale Restlaufzeit der Atommeiler von 30 Jahren, die Forderung der Energiewirtschaft lag bei 35 Jahren. Bei der Festelegung der Rahmenbedingungen einigte man sich jetzt auf eine bestimmte Strommenge pro Anlage. So gilt für alle deutschen Kernkraftwerke zusammen die vereinbarte Menge 2.623,30 Terawattstunden. Das macht umgerechnet eine Laufzeit von 32 Jahren aus.
Weiterhin hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Entsorgung der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Auch die Transporte von Brennelementen sollen wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung konnte allerdings einen Neubau von Atomkraftwerken verbieten und die Einrichtung standortnaher Zwischenlager vorschreiben.
Der ausgehandelten Vereinbarung müssen allerdings noch andere Eigentümer von Kernkraftwerken zustimmen. Wenn diese geschehen ist, soll eine entsprechende Atomgesetz-Novelle erarbeitet werden.
In jeder Hinsicht ist diese Einigung von Kompromissen geprägt. Beim Thema Restlaufzeiten zeigt sich das besonders: Die Grünen forderten eine maximale Restlaufzeit der Atommeiler von 30 Jahren, die Forderung der Energiewirtschaft lag bei 35 Jahren. Bei der Festelegung der Rahmenbedingungen einigte man sich jetzt auf eine bestimmte Strommenge pro Anlage. So gilt für alle deutschen Kernkraftwerke zusammen die vereinbarte Menge 2.623,30 Terawattstunden. Das macht umgerechnet eine Laufzeit von 32 Jahren aus.
Weiterhin hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Entsorgung der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Auch die Transporte von Brennelementen sollen wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung konnte allerdings einen Neubau von Atomkraftwerken verbieten und die Einrichtung standortnaher Zwischenlager vorschreiben.
Der ausgehandelten Vereinbarung müssen allerdings noch andere Eigentümer von Kernkraftwerken zustimmen. Wenn diese geschehen ist, soll eine entsprechende Atomgesetz-Novelle erarbeitet werden.