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Stromkonzerne wollen KWK-Gesetz kippen
Die Stromkonzerne Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Bayernwerk AG versuchen, dass Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz zu Fall zu bringen. Nach Berichten der Zeitungen "Der Spiegel" und der "Berliner Zeitung" haben beide Unternehmen einen Beschwerdebrief an die EU-Kommission gerichtet.
Das "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" wurde im März vom Bundestag verabschiedet. Es soll die überwiegend kommunalen Kraftwerke, die Strom und Wärme zugleich erzeugen, vor den Folgen des Preisverfalls auf den Strommärkten schützen. Es verpflichtet die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Kraft-Wärme-Anlagen abzunehmen und mit zunächst neun Pfennig je Kilowattstunde zu vergüten. Das bis 2004 bindende Gesetz war gegen den Widerstand Bayerns und Baden-Württembergs verabschiedet worden.
Goll kritisiert in dem Brief, dass sich bei einer "weiten Auslegung" des Gesetzes ein "exorbitantes Fördervolumen" ergebe. Die Folge seien "untragbare Wettbewerbsverzerrungen". Wer trickst, könne entsprechende Förderungen leicht erhalten. Zwar würden nur 12% des Stromes mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt, doch im Extremfalle seien so bis zu 68% förderungswürdig.
Letztendlich sind auch die Stromkunden davon betroffen, so Goll. Er forderte die Kommission auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Durchführung des Gesetzes bis zu ihrer abschließenden Entscheidung auszusetzen.
Das "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" wurde im März vom Bundestag verabschiedet. Es soll die überwiegend kommunalen Kraftwerke, die Strom und Wärme zugleich erzeugen, vor den Folgen des Preisverfalls auf den Strommärkten schützen. Es verpflichtet die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Kraft-Wärme-Anlagen abzunehmen und mit zunächst neun Pfennig je Kilowattstunde zu vergüten. Das bis 2004 bindende Gesetz war gegen den Widerstand Bayerns und Baden-Württembergs verabschiedet worden.
Goll kritisiert in dem Brief, dass sich bei einer "weiten Auslegung" des Gesetzes ein "exorbitantes Fördervolumen" ergebe. Die Folge seien "untragbare Wettbewerbsverzerrungen". Wer trickst, könne entsprechende Förderungen leicht erhalten. Zwar würden nur 12% des Stromes mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt, doch im Extremfalle seien so bis zu 68% förderungswürdig.
Letztendlich sind auch die Stromkunden davon betroffen, so Goll. Er forderte die Kommission auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Durchführung des Gesetzes bis zu ihrer abschließenden Entscheidung auszusetzen.