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Kommunale Versorger sehen sich im Nachteil
"Die kommunalen Energieversorgungsunternehmen sind im europäischen Binnenmarkt nach wie vor nicht gleichberechtigte Marktteilnehmer." Anlässlich des diesjährigen Symposiums des europäischen Dachverbands der kommunalen Energieversorgungsunternehmen CEDEC, das am 29./30. Juni 2000 in Bonn stattfindet, betonte der Verbandspräsident Professor Enrico Cerrai, dass es in einigen Ländern der EU zum Teil erhebliche Restriktionen für die wirtschaftliche Tätigkeit kommunaler Unternehmen gebe.
In anderen Ländern seien sie immer noch nicht vollwertige, am Markt "zugelassene" Kunden. Der Verband der kommunalen Energieversorger sieht darin eine gravierende Marktverzerrung, da der Wettbewerb im Strom- und zunehmend auch im Gasmarkt europäische Dimensionen angenommen habe und vor den Gemeindegrenzen nicht Halt mache. Darüber hinaus seien die kommunalen Unternehmen bislang von den europäischen Beratungen über die Gestaltung des grenzüberschreitenden Energiehandels ausgeschlossen, so der Verband.
Die CEDEC fordere die Europäische Kommission daher nachdrücklich auf, die kommunalen Unternehmen gleichberechtigt neben den anderen Marktteilnehmern an den Beratungen der europäischen Regulatorenkonferenzen für Strom und Gas teilnehmen zu lassen. Dies sei erforderlich, um den Interessen der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und den dahinterstehenden Interessen der Städte und Gemeinden und damit letztendlich der Bürger Gehör zu verschaffen.
In anderen Ländern seien sie immer noch nicht vollwertige, am Markt "zugelassene" Kunden. Der Verband der kommunalen Energieversorger sieht darin eine gravierende Marktverzerrung, da der Wettbewerb im Strom- und zunehmend auch im Gasmarkt europäische Dimensionen angenommen habe und vor den Gemeindegrenzen nicht Halt mache. Darüber hinaus seien die kommunalen Unternehmen bislang von den europäischen Beratungen über die Gestaltung des grenzüberschreitenden Energiehandels ausgeschlossen, so der Verband.
Die CEDEC fordere die Europäische Kommission daher nachdrücklich auf, die kommunalen Unternehmen gleichberechtigt neben den anderen Marktteilnehmern an den Beratungen der europäischen Regulatorenkonferenzen für Strom und Gas teilnehmen zu lassen. Dies sei erforderlich, um den Interessen der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und den dahinterstehenden Interessen der Städte und Gemeinden und damit letztendlich der Bürger Gehör zu verschaffen.