Fusion von RWE und VEW genehmigt
Das Bundeskartellamt hat am 4. Juli die Fusion der beiden Stromanbieter RWE und VEW genehmigt. Beide Unternehmen mussten erhebliche Zugeständnisse leisten. Zuletzt stimmten beide dem Verkauf mehrerer Gas-Beteiligungen der RWE in den neuen Ländern zu. Damit sei der andernfalls durch die Fusion wegfallende Wettbewerb auf dem ostdeutschen Gasmarkt wieder hergestellt, teilte das Kartellamt mit.
RWE und VEW, die künftig als RWE AG firmieren, steigen mit zusammen 52 Milliarden Euro (101,7 Milliarden Mark) Umsatz und 170 000 Mitarbeitern zum fünftgrößten Industrieunternehmen Deutschlands und einem der 15 größten in Europa auf. Eine Reihe von zwischen dem Bundeskartellamt und den EU-Wettbewerbshütern abgestimmten Auflagen sollen verhindern, das auf dem liberalisierten deutschen Strommarkt ein übermächtiges Duopol aus der neuen RWE-Gruppe und dem Konkurrenten E.ON entsteht, der gerade aus Veba und Viag entstanden ist.
Die Unternehmen müssen gemeinsame Beteiligungen an Gas-, Strom- und Wasserversorgern sowie an Entsorgungsfirmen tauschen, aufteilen oder abgeben. Außerdem müssen sie die diskriminierungsfreie Durchleitung von Strom und Gas anderer Versorger durch ihre Netze garantieren.
RWE und VEW, die künftig als RWE AG firmieren, steigen mit zusammen 52 Milliarden Euro (101,7 Milliarden Mark) Umsatz und 170 000 Mitarbeitern zum fünftgrößten Industrieunternehmen Deutschlands und einem der 15 größten in Europa auf. Eine Reihe von zwischen dem Bundeskartellamt und den EU-Wettbewerbshütern abgestimmten Auflagen sollen verhindern, das auf dem liberalisierten deutschen Strommarkt ein übermächtiges Duopol aus der neuen RWE-Gruppe und dem Konkurrenten E.ON entsteht, der gerade aus Veba und Viag entstanden ist.
Die Unternehmen müssen gemeinsame Beteiligungen an Gas-, Strom- und Wasserversorgern sowie an Entsorgungsfirmen tauschen, aufteilen oder abgeben. Außerdem müssen sie die diskriminierungsfreie Durchleitung von Strom und Gas anderer Versorger durch ihre Netze garantieren.