Kooperation von EnBW und NWS genehmigt
Das Bundeskartellamt hat wie erwartet die Kooperation zwischen den beiden Stromversorgern Energie Baden-Württemberg (EnBW) und den Neckarwerken Stuttgart (NWS) zugestimmt. Jetzt muss nur die Hauptversammlung der NWS einer Kooperation zustimmen.
Die Kooperation sieht eine unternehmerische Führung der NWS durch die EnBW, einen Rahmenvertrag zum möglichen weiteren Aktienerwerb durch die EnBW und eine Vereinbarung zur Sicherung von NWS-Arbeitsplätzen und -Standorten vor.
Die Kooperation sieht eine unternehmerische Führung der NWS durch die EnBW, einen Rahmenvertrag zum möglichen weiteren Aktienerwerb durch die EnBW und eine Vereinbarung zur Sicherung von NWS-Arbeitsplätzen und -Standorten vor.