Strom- und Gasrechnungen sollen transparenter werden

18.07.2014 von



Strom- und Gasrechnungen sollen transparenter werden. Künftig sollen Strom- und Gaskunden im Grundversorgungstarif eine genaue Auflistung über die Zusammensetzung ihrer Energieabrechnungen erhalten, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Die Neuregelung soll bereits im Herbst 2014 in Kraft treten.


Durch eine transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile sollen Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt werden, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das soll die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb insbesondere im Strommarkt stärken. Bislang sind Energieversorger nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen.

Derzeit sind in Deutschland rund ein Drittel der Verbraucher im Grundversorgungstarif und profitieren damit künftig von den zusätzlichen Informationen: online, bei Preisänderungen, bei Vertragsbestätigung und bei der Jahresrechnung. Die ausgewiesenen Kostenbestandteile sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten und Netzentgelte.

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Elektrifizierung, das ist die Entwicklung der Elektrizität von den Anfängen bis zum heutigen Stand der Technik. Aber wie hat das angefangen?
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