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Reaktorschnellabschaltung im Atomkraftwerk Brokdorf

18.07.2014 von

Reaktorschnellabschaltung im Atomkraftwerk Brokdorf

Im Atomkraftwerk Brokdorf ist es während des Wiederanfahrens zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen, wie das Umweltministerium in Schleswig-Holstein mitgeteilt hat.


Da die Hauptspeise-wasserpumpe nicht rechtzeitig zugeschaltet worden war, wurde beim Anfahren der Anlage nach der Revision bei einer Reaktorleistung von neun Prozent die Reaktorschnell-abschaltung ausgelöst.

Das meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N" wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.Eine Reaktorschnellabschaltung ist nach der „Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ meldepflichtig, wenn die Reaktorleistung oberhalb von fünf Prozent liegt.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Im Atomkraftwerk Brokdorf war seit dem 21. Juni die Jahresrevision durchgeführt worden. Am 16. Juli hatte die Atomaufsichtsbehörde ihre Zustimmung zum Wiederanfahren erteilt.

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