Erkundungsarbeiten in Gorleben werden auf Minimum reduziert
Die Bundesregierung und Niedersachsen haben sich darauf verständigt, dass die Erkundung Gorlebens als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle vorerst eingestellt wird.
Der bisherige Erkundungsbereich wird, wie einige Teile des Infrastruktur-bereiches, außer Betrieb genommen. Die obertägigen Sicherungsanlagen sollen in Abstimmung mit den nieder-sächsischen Polizeibehörden weitgehend zurückgebaut werden. Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.
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„Wir wollen die Suche transparent und ergebnisoffen gestalten, das heißt es gibt keine Vorfestlegungen. Kein Standort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die noch festgelegt werden müssen“, so Hendricks weiter.
Mit dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben gestoppt. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert werden soll. Nach dem Standortauswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausscheidet.