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Auch Online-Händler müssen Energieverbrauch kennzeichnen

04.08.2014 von

Auch Online-Händler müssen Energieverbrauch kennzeichnen

Auch Online-Händler müssen für kennzeichnungspflichtige Elektrogeräte die Effizienzklasse angeben. Diese Informationen müssen sie sowohl auf der Startseite als auch in den Produktübersichtsseiten anzeigen. Das geht aus einem Urteil des Mainzer Landgerichts hervor.


Bereits seit 2012 gelten im Handel für neue Elektrogeräte wie beispielsweise Geschirrspüler, Kühlschränke und Waschmaschinen Vorgaben bei der Angabe von Energieeffizienzwerten. Demnach muss bei jeglicher Werbung die Effizienzklasse eines Produkts immer dann angegeben werden, wenn auch mit dem Preis oder Informationen zum Energieverbrauch geworben wird. Die Angabe einer Buchstabenkennung wie A+ oder A++ soll Verbrauchern den schnellen Vergleich der Energieeffizienz von Produkten ermöglichen. Denn ein hoher Energieverbrauch verursacht höhere Stromkosten und kann der Umwelt schaden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte im Rahmen ihres Projektes zur Energieverbrauchskennzeichnung den Berliner Internet-Händler Innova wegen Missachtung der neuen Regeln verklagt. Er hatte sich geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Im Online-Shop hat der Händler oft erst auf den Detailseiten der Produkte über deren energierelevante Eigenschaften informiert. Das Landgericht Mainz ist der Rechtsauffassung des Online-Händlers nicht gefolgt und hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben. Die Energieeffizienzklasse ist auch dann zwingend anzugeben, wenn die Produkte auf der Startseite oder in Übersichtsseiten erscheinen.

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