Neues Register für Erneuerbare Energie-Anlagen gestartet

05.08.2014 von



Die Bundesnetzagentur führt ab heute ein umfassendes Register für neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft.


„Mit dem Anlagenregister nimmt die Bundesnetzagentur ein neues und wichtiges Werkzeug der EEG-Reform in Betrieb“, sagte Bundesminister Sigmar Gabriel. „Dank der Ausbaukorridore für Wind, Photovoltaik und Biomasse treiben wir die Energiewende von nun an planbarer, verlässlicher und systematischer voran und nehmen damit eine entscheidende Weichenstellung für ihren Erfolg vor. Das Anlagenregister bildet hierfür die Grundlage, weil es den Zubau aller Erneuerbarer-Energien-Anlagen erfasst."

>> Einzelheiten zum neuen Anlagenregister und zu der Meldepflicht für die Anlagenbetreiber <<

Im Anlagenregister müssen die Betreiber sämtlicher Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ihre neu gebauten Anlagen melden. Dies gilt auch, wenn der Strom nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Die Meldung von neuen Photovoltaikanlagen wird zunächst weiterhin über das Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur abgewickelt. Bestandsanlagen müssen nur ausnahmsweise registriert werden, so etwa wenn sich ihre Leistung ändert.

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Elektrifizierung, das ist die Entwicklung der Elektrizität von den Anfängen bis zum heutigen Stand der Technik. Aber wie hat das angefangen?
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