EEG: Textilunternehmen legt Verfassungsbeschwerde ein

07.08.2014 von



Das Textilunternehmen Drechsel hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingelegt, nachdem die Klage des Unternehmens gegen die Zahlung der EEG-Umlage im Juli vom Bundesgerichtshof (BGH) erwartungsgemäß in dritter Instanz zurückgewiesen wurde.

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Der BGH hatte die Ablehnung damit begründet, dass es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handele, da die Einnahmen nicht dem Staat zugute kämen, sondern den Energieunternehmen. Genau dies hält die Textil- und Modebranche aber nicht für stichhaltig.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt das Textilveredelungsunternehmen Drechsel bei der Verfassungsbeschwerde. Die EEG-Umlage wirkt nach Ansicht der Textil- und Modebranche genau wie eine Abgabe, denn ihre Höhe wird gesetzlich festgelegt und die Energieversorger müssen diese Umlage letztlich von ihren Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit haben, diese Kosten anders zu refinanzieren.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt das Textilveredelungsunternehmen Drechsel bei der heute eingelegten Verfassungsbeschwerde. „Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert. Der heutige Strompreis ist deswegen sowohl für den größten Teil der Industrie als auch für die Verbraucher viel zu hoch. Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil“, so Präsidentin Ingeborg Neumann.

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