Erneuerbaren-Branche begrüßt Förderung von Elektromobilität
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität, übt aber Kritik an einzelnen Punkten.
So beschränke sich der Entwurf nach Ansicht des Dachverbandes beispielsweise zu stark auf den Automobilbereich. Regelungen für elektrische Zweiräder und Leichtkraftfahrzeuge wie S-Pedelecs und Elektro-Roller bis 45 km/h würden fehlen. Außerdem kritisiert der BEE, dass auch schwere Plug-in-Hybride privilegiert werden sollen.
„Mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km könnten die meisten Nutzer ihre Mobilitätsbedürfnisse abdecken und auf den Verbrennungsmotor verzichten. Das Gesetz soll nun aber schon für Fahrzeuge mit nur 30 km Reichweite gelten. In den Genuss der Privilegien kommen damit auch Fahrer großer Autos, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren und weniger wegen der Emissionsfreiheit als vielmehr wegen des verstärkten Drehmoments verwenden“, so Thomic Ruschmeyer, BEE-Vorstandsmitglied und Sprecher der AG Mobilität der Erneuerbaren-Verbände.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz, das im Februar 2015 in Kraft treten soll, werden erstmals Elektro- und Hybridfahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert. Durch Bevorzugungen beim Parken, bei Parkgebühren und durch Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtverboten will die Bundesregierung ihrem selbstgesteckten Ziel näher kommen und bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen bringen.
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