Staubsauger: Neue Regelungen zur Energie-Effizienz
Staubsauger werden ab dem heute mit dem bekannten farbigen EU-Effizienz-Label mit den Effizienz-Klassen A bis G gekennzeichnet. Daneben müssen Staubsauger neue Einsparvorgaben nach der so genannten EU-Ökodesign-Richtlinie erfüllen.
Neu zugelassene Staubsauger dürfen ab sofort nur noch mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt gebracht werden. In einer zweiten Stufe ab dem 1. September 2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von unter 900 Watt in den Handel.
Das neue EU-Effizienz-Label für Staubsauger informiert Verbraucher anhand der bekannten farbigen Skala mit den Effizienzklassen A bis G über den Energieverbrauch des Produkts. Zusätzlich gibt das Effizienz-Label auch Auskunft über die Reinigungsleistung, die Lautstärke und die Staubemissionen.
Sorgen von Verbrauchern, dass Neugeräte angesichts einer geringeren Leistung künftig eine schlechtere Saugleistung hätten, sind nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft unbegründet. Hersteller bieten dem BMWI zufolge bereits hocheffiziente Staubsauger mit niedriger Wattzahl an, die die neuen EU-Effizienz-Anforderungen sogar übererfüllen und über eine sehr gute Saugleistung verfügen.