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RWE darf Strom für Elektroautos nach Kilowattstunden abrechnen

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig hat die Ladesäulen von RWE die Zulassung nach dem deutschen Eichrecht erteilt und damit bestätigt, dass das Mess- und Abrechnungsverfahren auf Basis von Kilowattstunden eichfähig ist und deutschlandweit für Abrechnungszwecke eingesetzt werden darf.
„Die Abrechnung nach Kilowattstunden über ein behördlich geprüftes Messsystem ist die genaueste und fairste Methode, Fahrern von Elektrofahrzeugen den geladenen Strom zu berechnen", sagt Dietrich Gemmel, Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Effizienz. Um nach Kilowattstunden abrechnen zu können, müssen Verbraucher allerdings einen Vertrag mit RWE abschließen.
Hauptbestandteil des von RWE mit entwickelten „Plug&Charge"-Systems ist die wechselseitige Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladeinfrastruktur. Diese ermöglicht Nutzern eine vollautomatische Freischaltung von Ladevorgängen ohne telefonische Anmeldung, Chip-Karten oder PIN-Codes.
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